Gastro-Öffnung: Diese Regeln sind ab 19. Mai zu befolgen!
Die Bundesregierung hat die "Öffnungsverordnung" für die geplanten Lockerungen ab dem 19. Mai in Gastronomie, Tourismus und Freizeitbetrieben präsentiert. “Wir haben ausschließlich gute Nachrichten”, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz zu Beginn der Pressekonferenz am 10 Mai über die geplanten Lockerungen ab dem 19. Mai. Als Zutrittskriterium setzt man auf den grünen Zutrittspass, also wer getestet, geimpft oder genesen ist, darf Gastro & Co besuchen. Kurz mahnte aber zur Vorsicht: “Halten wir uns an die Regeln und Vorsichtsmaßnahmen”, so sein Appell.
Diese Regeln sind zu befolgen
Die österreichischen Gastronominnen und Gastronomen atmen auf und bereiten sich auf die Wiedereröffnung ihrer Betriebe für den 19. Mai vor. Dabei sind wie bereits vor dem Lockdown, einige Regeln zu befolgen:
Wie darf der Gast ein Lokal betreten?
- Um einen Gastronomiebetrieb besuchen zu dürfen, muss man entweder genesen, getestet oder geimpft sein.
- Ein PCR-Test gilt für 3 Tage. Ein Antigen-Test gilt für 2 Tage. Ein digitaler Selbsttest gilt für 1 Tag. Ein Selbsttest vor Ort gilt nur für die Dauer des
Aufenthalts und ist als Ausnahme zu verstehen.
- Für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren soll der in der Schule durchgeführte Test gelten.
- Für Takeaway und Lieferdienst gilt keine Testpflicht.
- Die Erstimpfung gilt 3 Monate lang als Eintrittskarte für die Gastronomie und ähnliche Branchen. Danach muss eine Auffrischung gemacht werden.
- Im Lokal gilt die bereits bekannte Registrierungspflicht.
- In den Innenräumen gilt eine Personenobergrenze von 4 Erwachsenen plus Kindern pro Tisch.
- Im Außenbereich gilt eine Personenobergrenze von 10 Personen plus Kindern pro Tisch.
- Es gilt die allgemeine Tragepflicht einer FFP2-Maske, außer am Tisch.
- Indoor gilt eine Abstandspflicht von 2 Metern zwischen den zusammengehörenden Personengruppen oder Einzelpersonen die nicht gemeinsam
das Lokal besuchen (nicht Tischen).
- Sperrstunde ist um 22:00 Uhr.
- Der Nachweis getestet, geimpft oder genesen zu sein kann sowohl in Papierform als auch online vorgezeigt werden. Jede Form der Bestätigung
ist gültig.
Hochzeiten und Feste müssen noch warten
Hochzeiten, große Feste und Vereinsveranstaltungen dürfen auch ab dem 19. Mai noch nicht stattfinden. Auch die Nachtgastronomie muss sich, aufgrund der Sperrstunde um 22:00 Uhr, noch gedulden. Eine komplette Rückkehr zur Normalität, wurde allerdings im Zuge der Pressekonferenz für den bevorstehenden Sommer in Aussicht gestellt.
HIER können Sie sich ganz bequem das Registrierungsformular herunterladen!
HIER auch die digitale Variante, ohne Zettelwirtschaft mit QR-Code von getsby. Kostenlos für Gast & Wirt
Detailierte Infos finden sich auch unter: www.sichere-gastfreundschaft.at