Ab dem 19.05.2021 gilt wieder die Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie
Die Wiener Verordnung sieht die Registrierung der Gäste in der Gastronomie vor. Um das Contact Tracing zu erleichtern setzt man hier auch wieder auf ein Formular, welches von den Gästen ausgefüllt werden soll.
Registrierung in der Gastronomie
Gastronomen sollen den Namen, die Telefonnummer, die E-Mail Adresse und die Tischnummer des Gastes erheben.
Die Kontaktdaten müssen vier Wochen lang gespeichert und im Anlassfall and die Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden.
Weiters muss jeder Betrieb der Stadt eine Ansprechperson melden. Hier soll im Falle einer Infektion die Suche nach Kontaktpersonen erleichtert werden.
Die Gäste sind nicht dazu verpflichtet ihre Daten preiszugeben. Der Wirt muss jedoch im Falle einer Infektion Kontaktpersonen nennen können. Weigern sich somit Gäste ihre Kontaktdaten zu nennen, kann der Gastronom entweder von seinem Hausrecht gebrauch machen und diese des Lokals verweisen, oder er lässt die Gäste in das Lokal auch ohne Daten. Hierbei muss der Gastronom aber im Falle einer Infektion in seinem Lokal mit Strafen rechnen.
HIER können Sie sich ganz bequem das Registrierungsformular herunterladen!
HIER auch die digitale Variante, ohne Zettelwirtschaft mit QR-Code von getsby. Kostenlos für Gast & Wirt