Voraussichtlich noch bis 24. Jänner 2021 müssen Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben. Das betrifft Restaurants, Bars, Lokale und Clubs. Die Gastronomie darf nur Abhol- und Lieferdienste anbieten, Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt. Essen zum Mitnehmen bleibt also erlaubt. Die Zustellung der Gerichte ist auch im zweiten Lockdown möglich. Take-Away und Lieferservice sind nur zwischen 06:00 und 20:00 möglich. Bei jeder Form von zwischenmenschlichem Kontakt ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten und eine MNS-Maske zu tragen. Die verabreichten Gerichte dürfen nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle konsumiert werden. Darauf haben die Betreiberinnen und Betreiber zu achten. Kantinen in Betrieben bleiben geöffnet. Diese Schutzmaßnahmenverordnung soll bis 30. November 2020 gelten.
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